Informationen zum NEUSTART Sofortprogramm
Das NEUSTART Sofortprogramm ist ein spartenübergreifendes Förderprogramm für Corona-bedingte Investitionen in Kultureinrichtungen. Es wird vom Bundesverband Soziokultur e.V. im Auftrag der Bundesbeauftragten für Kultur und Medien (BKM) durchgeführt. 1.223 Kultureinrichtung haben eine Förderung erhalten.
Eine Antragstellung ist nicht mehr möglich.
Mit der Schließung von Kultureinrichtungen reagierten die Bundesregierung und die Ministerpräsident*innen der Bundesländer im März 2020 auf die sich ausbreitende Covid-19-Pandemie. Bereits im Mai 2020 legte die Bundesbeauftragte für Kultur und Medien (BKM) das NEUSTART Sofortprogramm auf. Es soll vor allem kleinere und mittlere Einrichtungen dazu befähigen, den Kulturbetrieb während der Pandemie aufrechtzuerhalten und die Wiedereröffnung vorzubereiten.
Hilfe für verschiedene Kultursparten
Das Sofortprogramm mit einem Fördervolumen von 27,5 Millionen Euro richtet sich an Museen, Ausstellungshallen und Gedenkstätten, Veranstaltungsorte für Konzerte, Tanz- und Theateraufführungen sowie an soziokulturelle Zentren und Kulturhäuser. Die Förderanträge konnten vom 6. Mai bis zum 17. Juni 2020 über den Bundesverband Soziokultur gestellt werden. Insgesamt 1.223 gemeinnützige und überwiegend öffentlich geförderte Kultureinrichtungen setzten dank der Förderung des Sofortprogramms Maßnahmen um.
Förderziel
Durch Umbau- und Ausstattungsmaßnahmen in den Kultureinrichtungen soll die Ausbreitung der Covid-19-Pandemie reduziert werden und die Voraussetzungen für die Wiederaufnahme des Betriebs geschaffen werden. Die Entwicklung digitaler Vermittlungsformate und der Ausbau technischer IT-Infrastruktur tragen zur Aufrechterhaltung des kulturellen Angebots bei. Gefördert wurden Investitionen zwischen 10.000 und 50.000 Euro.
Pilotprogramm zu NEUSTART KULTUR
Das NEUSTART Sofortprogramm ist das Pilotprogramm für das milliardenschwere Nachfolgeprogramm NEUSTART KULTUR. Der Bundesverband Soziokultur nimmt keine Anträge mehr für das NEUSTART Sofortprogramm und das Programm NEUSTART KULTUR entgegen.
Anträge bei einzelnen Förderprogrammen anderer Verbände aus dem Rettungspaket von NEUSTART KULTUR der BKM sind noch möglich. Eine Übersicht mit den Antragsfristen finden Sie auf den Seiten des Deutschen Kulturrats.
Maßnahmen
• Einbau von Schutzvorrichtungen
(z.B. Plexiglasscheiben an Kassen, Garderoben, Proberäumen, Arbeitsplätzen usw.)
• Optimierung der Besuchersteuerung vor und in der Einrichtung.
Dazu zählen die Umstrukturierung von Einlasskontrollen und die Entwicklung von Personenleitsystemen (z.B. Pfosten, Sperrbänder, Bodenaufkleber) sowie dafür benötigte Umbauten oder der Ersatz fester Bestuhlungen und Bühnen
• Veröffentlichung von Sicherheitshinweisen für Besucher vor und in der Einrichtung
(z.B. Info-Aushänge, Beschilderungen und sonstige Visualisierungen)
• Beschaffung von Reinigungs- und Infektionsschutzausstattung
(z.B. Hygienestationen, Desinfektionsmittel und Mund-Nasen-Bedeckungen)
• Einführung und Anpassung digitaler Vermittlungsformate
(z.B. Präsentations-/ Veranstaltungs-/ Bühnentechnik, digitale Ausstattung, Programmierung von Audioguide-Apps für mobile Geräte der Besucher, Ergänzung der Homepage)
• Maßnahmen zum Ausbau der eigenen IT-Infrastruktur
(z.B. Videokonferenz-Technik; Laptops und sichere Internet-Lösungen für mobiles Arbeiten)
• Technische und sonstige Ausstattung
(z.B. bargeldlose Kassensysteme, Online-Ticketing-Systeme ggf. mit Terminvergabetool, Lautsprecher-Anlagen)